Sicherungsmaßnahme

Reset-Wellness & Beauty Lounge GmbH

Chemnitz

Das Amtsgericht Chemnitz hat zur Reset-Wellness & Beauty Lounge GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.01.2019, Aktenzeichen 14 IN 1210/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen
14 IN 1210/18
Registerbezug
Chemnitz, HRB 31597
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
07.01.2019
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Andreas Hiecke
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Wellnessbehandlungen, Bereitstellung von Massage- und Kosmetikliegen, Verkauf von Spezialprodukten im Wellness- und Kosmetikbereich, Lounge-Bar mit Getränken und Snacks

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 14 IN 1210/18

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Reset-Wellness &
Beauty Lounge GmbH, vertr.d.d. GF Stefan Plamboeck und Katja Voggenreiter An
der Post 1-2, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31597
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Plamboeck; d. vertreten durch die
Geschäftsführerin Katja Voggenreiter

ergeht nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 07.01.2019 um
08:56 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Andreas Hiecke
Straßberger Straße 83
08527 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 276328
Telefax: 03741 276320
Email geschäftlich: ahiecke@drpannen.de

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm
einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).

9. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter werden die im Verfahren notwendigen
Zustellungen übertragen, ausgenommen sind die Zustellungen an die Schuldnerin.

14 IN 1210/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 07.01.2019

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten