Insolvenzbekanntmachung

Resbau GmbH

Stuttgart

Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat zur Resbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2026, Aktenzeichen 11 IN 342/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
11 IN 342/24
Registerbezug
Stuttgart, HRB 790859
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
28.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

11 IN 342/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Resbau GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Aleksandar Dunovic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 790859
- Schuldnerin -

Gegenstand des Unternehmens: Metall- und Rohrleitungsbau, Schweißtechnik und Facilitymanagement.

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Insolvenzmasse gegenüber Herrn Dunovic stellt dieser über Drittmittel einen Betrag in Höhe von 15.000,00 EUR zur Verfügung. Ein Teilbetrag in Höhe von 9.950,00 EUR wurde bereits in bar übergeben und kam zur Einzahlung auf das Verfahrenskonto. Der Restbetrag in Höhe von 5.050,00 EUR ist bis zum 15.11.2026 auf das nachfolgende Verfahrenskonto zur Anweisung zu bringen:
Resbau GmbH/RA Marcus Winkler IBAN DE87 6007 0024 0923 0160 36 BIC DEUDEDBSTG;

2. Mit vollständiger und fristgerechter Erfüllung der Abgeltungsvereinbarung gem. Ziffer 1 sind sämtliche Ansprüche der Insolvenzmasse gegenüber Herrn Dunovic abgegolten und erledigt.

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.11.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Esslingen, Ritterstraße 8, 73728 Esslingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 28.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme