Forderungsprüfung
Repro Antik Design GmbH & Co. KG
Buchholz
Das Amtsgericht Neuwied hat zur Repro Antik Design GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.01.2026, Aktenzeichen 21 IN 103/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neuwied
- Aktenzeichen
- 21 IN 103/24
- Registerbezug
- Montabaur, HRA 21933
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 26.01.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
21 IN 103/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Repro Antik Design GmbH & Co. KG, Asbacher Straße 20, 53567 Buchholz (AG Montabaur, HRA 21933), vertr. d.: Patrick Dümmler, Zur Hustert 24, 53773 Hennef, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 23.01.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 23.01.2026