Forderungsprüfung
Renner, Alexander
Esselbach
Das Amtsgericht Würzburg hat zur Renner, Alexander eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.04.2026, Aktenzeichen IN 476/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 476/24
- Registerbezug
- Würzburg, HRA 8456
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 24.04.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 476/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Renner Alexander, geboren am 25.05.1989, Johann-Kern-Straße 24, 97839 Esselbach Steinmark
Inhaber der VANE e.K., Johnann-Kern-Straße 24, 97839 Esselbach, Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRA 8456
- Schuldner -
1. Die Prüfung der bis 21.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.05.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 23.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Renner Alexander, geboren am 25.05.1989, Johann-Kern-Straße 24, 97839 Esselbach Steinmark
Inhaber der VANE e.K., Johnann-Kern-Straße 24, 97839 Esselbach, Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRA 8456
- Schuldner -
1. Die Prüfung der bis 21.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.05.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 23.04.2026