Forderungsprüfung

Reiter Entsorgungsdienste KG

Rhinow

Das Amtsgericht Potsdam hat zur Reiter Entsorgungsdienste KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.07.2015, Aktenzeichen 35 IN 163/15.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 163/15
Registerbezug
Potsdam, HRA 4926 P
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
31.07.2015
Rechtsform
KG
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

35 IN 163/15

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Reiter Entsorgungsdienste KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4926 P), Der
Hagen,
14728 Rhinow, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ETC
Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Inselweg 2, 14712 Rathenow, diese
vertreten
durch deren Liquidator, Herrn Silvio Reiter,
Lutherplatz 3, 14712 Rathenow

Gegenstand des Unternehmens:
Die Ausführung von Abbruch-, Demontage-, Bagger- und Erdarbeiten jeglicher Art;
selektiver Rückbau und Sprengungen, Einsammeln und Befördern von Abfällen zur
Verwertung von Abfällen, sowie das Makeln von Abfällen; Betrieb von
Abfallentsorgungen; Handel und Recyclingmaterialien und Schüttergütern;
Transportleistungen jeglicher Art; Vermietung von Technik

Handelsregister Amtsgericht Potsdam HRA 4926 P

wurde auf den Eröffnungsantrag vom 26.03.2015 am 29.07.2015 um 17:00 Uhr
eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Emser Straße 9, 10719 Berlin

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.09.2015 unter Beachtung des
§ 174
InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und
Termin zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 28.10.2015, 10:00 Uhr im Gebäude
des
Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal
25.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person
des
Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss, gegebenenfalls die Zahlung von
Unterhalt
aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs.
2, 271
und 272 InsO bezeichneten Gegenstände mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Rechtsmittelbelehrung:

Die gegen diesen Beschluss statthafte sofortige Beschwerde kann binnen einer
Ausschlussfrist von 2 Wochen entweder ab persönlicher postalischer Zustellung
(Brief)
oder ab öffentlicher Bekanntmachung unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle
beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam
eingelegt
werden.

Amtsgericht Potsdam

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung