Forderungsprüfung
Reisebüro Bühler GmbH
Schramberg
Das Amtsgericht Rottweil hat zur Reisebüro Bühler GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.03.2026, Aktenzeichen 1 IN 156/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rottweil
- Aktenzeichen
- 1 IN 156/20
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 480180
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 12.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1975
- Stammkapital
- 1.000.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Reisebüros. Ausserdem ist die Gesellschaft berechtigt, sich als geschäftsführende und persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Unternehmen zu beteiligen, Zweigniederlassungen zu errichten, ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen, sowie alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar fördern.
- Branchenindikator
- Tourismus & Freizeit (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1 IN 156/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reisebüro Bühler GmbH, Hauptstraße 21, 78713 Schramberg, vertreten durch die Geschäftsführer Hans-Peter Finke und Markus Finke
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 480180
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zu Beginn des 29.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 09.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Reisebüro Bühler GmbH, Hauptstraße 21, 78713 Schramberg, vertreten durch die Geschäftsführer Hans-Peter Finke und Markus Finke
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 480180
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zu Beginn des 29.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 09.03.2026