Sicherungsmaßnahme

Reinigungsworld Sahindal UG (haftungsbeschränkt)

Riegelsberg

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Reinigungsworld Sahindal UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.11.2025, Aktenzeichen 116 IN 57/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
116 IN 57/25
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 110268
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
14.11.2025
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
JR Günter Staab
Im Handelsregister seit
2024
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Gebäudereinigung sowie die Erbringung von Hausmeisterserviceleistungen.
Branchenindikator
Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 57/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110268 eingetragenen Reinigungsworld Sahindal UG (haftungsbeschränkt), Wolfskaulstraße 59, 66292 Riegelsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hüseyin Sahindal,

ist am 13.11.2025, um 14:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

116 IN 57/25
Amtsgericht Saarbrücken, 13.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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