Forderungsprüfung
reini GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur reini GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.07.2023, Aktenzeichen 67c IN 244/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 244/20
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 142269
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 04.07.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist Glas- und Gebäudereinigung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 244/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142269 eingetragenen reini GmbH, Burgwedel 14 c, 22457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Steffi Harneit
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.08.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.07.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 450 niedergelegt.
67c IN 244/20
Amtsgericht Hamburg, 03.07.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 142269 eingetragenen reini GmbH, Burgwedel 14 c, 22457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Steffi Harneit
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.08.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.07.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 450 niedergelegt.
67c IN 244/20
Amtsgericht Hamburg, 03.07.2023