Insolvenzbekanntmachung

Reinert Gruppe Ingredients GmbH

Erftstadt

Das Amtsgericht Köln hat zur Reinert Gruppe Ingredients GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.08.2025, Aktenzeichen 70j IN 15/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70j IN 15/25
Registerbezug
Köln, HRB 64623
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
08.08.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2008
Stammkapital
3.700.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Herstellung und der Vertrieb sowie der Handel mit Gelatine, Lebensmittelzusatzstoffen, Gewürzen, Gewürzmischungen und anderen Lebensmittelerzeugnissen sowie technischen Produkten und Einrichtungen der Lebensmittelerzeugung, die Beratung für solche Produkte sowie die Beteiligung an Unternehmen mit solchem und ähnlichem Zweck.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 15/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 64623 eingetragenen Reinert Gruppe Ingredients GmbH, Zum Kaisergarten 1, 55569 Monzingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Carolin Vogel-Reinert

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur erneuten Beschlussfassung über die Unternehmensstilllegung nach § 157 InsO
bestimmt auf

Freitag, 15.08.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 227.
In Abweichung zu dem Beschluss der Gläubigerversammlung vom 23.07.2025 soll der Standort in Erftstadt über den 08.08.2025 hinaus zunächst fortgeführt werden. Das mit Beschluss der Gläubigerversammlung angestrebte signing soll nunmehr zum 01.10.2025 erfolgen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag vom 06.08.2025 verwiesen. Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgericht Köln, Luxemburgerstraße 101, 50939 Köln, Zimmer 1233 eingesehen werden.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70j IN 15/25
Amtsgericht Köln, 08.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
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