Sicherungsmaßnahme

Reifenscout UG (haftungsbeschränkt)

Raunheim

Das Amtsgericht Darmstadt hat zur Reifenscout UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 9 IN 1035/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 1035/26
Registerbezug
Darmstadt, HRB 97001
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
08.10.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Emil Eminov
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
1.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Reifenhandel und Montage, An- und Verkauf von Fahrzeugteilen und Zubehör, Import von Elektrofahrzeugen und Ersatzteilen, Verkauf von Elektrofahrzeugen und Ersatzteilen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 9 IN 1035/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Reifenscout UG (haftungsbeschränkt), Mainzer Straße 25, 65479 Raunheim (AG Darmstadt, HRB 97001), vertr. d.: Serkan Odabasi, Pappelweg 30, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), ist am 08.10.2026 um 15:30 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Emil Eminov, c/o Voigt Salus Rechtsanwälte und Insolvenzverwalt, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069 95109869-0, Fax: 069 95109869-2, Internet: www.voigtsalus.de bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Amtsgericht Darmstadt, 08.10.2026
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