Aufhebung des Verfahrens

DIZ TIEFBAU GmbH

Büttelborn

Das Amtsgericht Darmstadt hat zur DIZ TIEFBAU GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 9 IN 834/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 834/24
Registerbezug
Darmstadt, HRB 9204
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
06.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2004
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art sowie hiermit verbundene Beratung und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

9 IN 834/24: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIZ TIEFBAU GmbH, Schubertstr. 9, 64572 Büttelborn (AG Darmstadt, HRB 9204), vertr. d.: Ivan Zarko, Richard-Strauß-Allee 19, 60598 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 06.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Schlusstermin
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
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