Sicherungsmaßnahme

Reidermann GmbH

Duisburg

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Reidermann GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.05.2024, Aktenzeichen 605 IN 17/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
605 IN 17/24
Registerbezug
Duisburg, HRB 32244
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.05.2024
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Sebastian Henneke

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 605 IN 17/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32244 eingetragenen Reidermann GmbH, Neuhausweg 27, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Igor Reidermann, Neuhausweg 27, 47167 Duisburg

ist am 03.05.2024, um 15:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

605 IN 17/24
Amtsgericht Duisburg, 03.05.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme