Vergütungsfestsetzung
ReHO Consulting GmbH
Friedland
Das Amtsgericht Göttingen hat zur ReHO Consulting GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.02.2026, Aktenzeichen 74 IN 102/20 GOE.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 102/20 GOE
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 204183
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 28.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
74 IN 102/20 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ReHO Consulting GmbH, Zehntbreite 4, 37133 Friedland (AG Göttingen, HRB 204183), vertr. d.: Detlef Ryschka, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 24.02.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 24.02.2026