Sicherungsmaßnahme

ReFi Boarding House GmbH

Hannover

Das Amtsgericht Hannover hat zur ReFi Boarding House GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.04.2026, Aktenzeichen 904 IN 877/25 - 4 -.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
904 IN 877/25 - 4 -
Registerbezug
Hannover, HRB 59877
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
24.04.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Christian Hausherr

Veröffentlichungstext

904 IN 877/25 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ReFi Boarding House GmbH, Reitwallstraße 6, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 59877), vertr. d.: Michael Wolter, IV.OG., Reitwallstr. 6, 30159 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 24.04.2026 um 12:14 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Luisenstraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 27914797, Fax: 0511 27914867, Internet: www.hausherr-steuerwald.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 24.04.2026

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Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme