Sicherungsmaßnahme
Redfield GmbH
Mülheim an der Ruhr
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Redfield GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.12.2019, Aktenzeichen 60 IN 108/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 60 IN 108/19
- Registerbezug
- Duisburg, HRB HRB
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.12.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Dirk Hammes
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 108/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 16417 eingetragenen
Redfield GmbH, Zeppelinstr. 321, 45470 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiner Kerpers, Eigenheim 32, 41747
Viersen
ist am 05.12.2019, um 12:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes,
Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
60 IN 108/19
Amtsgericht Duisburg, 05.12.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 16417 eingetragenen
Redfield GmbH, Zeppelinstr. 321, 45470 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heiner Kerpers, Eigenheim 32, 41747
Viersen
ist am 05.12.2019, um 12:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes,
Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
60 IN 108/19
Amtsgericht Duisburg, 05.12.2019