Forderungsprüfung
RED CHILLI Gastro GmbH
Dornach
Das Amtsgericht München hat zur RED CHILLI Gastro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 1508 IN 413/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 413/22
- Registerbezug
- München, HRB 221186
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Führung eines Gaststättenbetriebes
Veröffentlichungstext
1508 IN 413/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RED CHILLI Gastro GmbH, Bahnhofstraße 2, 85609 Dornach, vertreten durch die Geschäftsführerin Akhtar Ammara
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 221186
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11-16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RED CHILLI Gastro GmbH, Bahnhofstraße 2, 85609 Dornach, vertreten durch die Geschäftsführerin Akhtar Ammara
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 221186
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11-16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.09.2026