Sicherungsmaßnahme
REBO Heimbetreuungsgesellschaft mbH
Bochum
Das Amtsgericht Bochum hat zur REBO Heimbetreuungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.03.2022, Aktenzeichen 80 IN 149/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 149/22
- Registerbezug
- Bochum, HRB 2171
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.03.2022
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Dorothee Madsen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 149/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 2171 eingetragenen REBO Heimbetreuungsgesellschaft mbH, Lothringer Str. 21 a, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Gloria Wuttke, Lothringer Str. 21 a, 44805 Bochum und Herr Michael Wuttke, Lotrhinger Str. 21 a, 44805 Bochum
Geschäftszweig: Haltung, Verwaltung und Betreuung von Fürsorgeheimen
ist am 24.03.2022, um 09:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 149/22
Amtsgericht Bochum, 24.03.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 2171 eingetragenen REBO Heimbetreuungsgesellschaft mbH, Lothringer Str. 21 a, 44805 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Gloria Wuttke, Lothringer Str. 21 a, 44805 Bochum und Herr Michael Wuttke, Lotrhinger Str. 21 a, 44805 Bochum
Geschäftszweig: Haltung, Verwaltung und Betreuung von Fürsorgeheimen
ist am 24.03.2022, um 09:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 149/22
Amtsgericht Bochum, 24.03.2022