Insolvenzbekanntmachung

reasy.one GmbH

Hannover

Das Amtsgericht Hannover hat zur reasy.one GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.10.2024, Aktenzeichen 908 IN 582/24 - 8 -.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
908 IN 582/24 - 8 -
Registerbezug
Hannover, HRB 220136
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
17.10.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

908 IN 582/24 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der reasy.one GmbH, Kriegerstraße 40 a, 30161 Hannover (AG Hannover, HRB 220136), vertr. d.: 1. Daniel Hellmann, Berggrund 20, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), 2. Mark Anacker, Twegten 5, 30900 Wedemark, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom berichtigt worden.

Statt muss es richtig heißen:

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 oder dem Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover, Postanschrift: Postfach 37 29, 30037 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1256291412559-000183631 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 16.10.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Sicherungsmaßnahme