Insolvenzbekanntmachung

REAL ESTATE STUTTGART Chartered Surveyors GmbH

Stuttgart

Das Amtsgericht Stuttgart hat zur REAL ESTATE STUTTGART Chartered Surveyors GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 12 IN 889/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
12 IN 889/26
Registerbezug
Stuttgart, HRB 24267
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
07.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2004
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Prüfung und Beratung im Rahmen von Ankäufen und Verkäufen von Immobilienunternehmen und/oder deren Immobilienbeständen (REAL ESTATE Due Diligence), die Privatisierung von wohnwirtschaftlich und gewerblich genutzten Bestandsimmobilien aller Art, die Beratung und Betreuung in Immobilienfragen, der An- und Verkauf von Immobilien aller Art, der Nachweis und die Vermittlung von Grundstücken, grunds …

Veröffentlichungstext

12 IN 889/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Due Diligence & Real Estate Advisory GmbH (vormals: REAL ESTATE STUTTGART Chartered Surveyors GmbH), Tränkestraße 13, 70597 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Rainer Reddehase
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 24267
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den folgenden Antrag:
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreitigkeiten von erheblichem Umfang, insbesondere zur Durchsetzung von etwaigen Ansprüchen der Insolvenzmasse im Hinblick auf Schadensersatzansprüche etc. sowie im Hinblick auf Anfechtungsrechtsstreitigkeiten geltend zu machen und etwaige Vergleiche diesbezüglich abzuschließen.

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.10.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 02.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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