Sicherungsmaßnahme
Real Estate GmbH
Schwerte
Das Amtsgericht Hagen hat zur Real Estate GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.05.2025, Aktenzeichen 109 IN 62/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 109 IN 62/25
- Registerbezug
- Hagen, HRB 4853
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.05.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 62/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 4853 eingetragenen Real Estate GmbH, Rosenweg 15, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Wolff und Herrn Christoph Arntz
ist am 06.05.2025, um 15:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Yassin Dimassi, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
109 IN 62/25
Amtsgericht Hagen, 06.05.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 4853 eingetragenen Real Estate GmbH, Rosenweg 15, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Wolff und Herrn Christoph Arntz
ist am 06.05.2025, um 15:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Yassin Dimassi, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
109 IN 62/25
Amtsgericht Hagen, 06.05.2025