Eröffnung des Verfahrens
RDD Trans GmbH & Co. KG
Mayen
Das Amtsgericht Mayen hat über das Vermögen der RDD Trans GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 02.07.2026, Aktenzeichen 7 IN 8/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 8/26
- Registerbezug
- Koblenz, HRA 22602
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 02.07.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Geschäfts-Nr.: 7 IN 8/26 .
Über das Vermögen RDD Trans GmbH & Co. KG, Am Neutor 10, 56727 Mayen (AG Koblenz HRA 22602), vertreten durch die RDD Trans Verwaltungs GmbH, Hauptstr. 10A, 56295 Kerben, (persönlich haftende Gesellschafterin), diese vertreten durch den Dorel Daniel Radulescu, c/o RDD Trans Verwaltungs-GmbH, Hauptstr. 10a, 56295 Kerben (Geschäftsführer), wird am 01.07.2026 um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nada Nasser, Schlossstraße 1, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/133 28 90, Fax: 0261 / 133 27 90, E-Mail: www.kkn.law., Internet: www.kreplin-partner.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 07.08.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber der Insolvenzverwalterin mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 25.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO);
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO);
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO);
* Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden keine Anträge oder Erklärungen bis zum Stichtag abgegeben, so gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.
Der Verwalter wird mit der Durchführung der Zustellung der beiden verfahrenseinleitenden Beschlüsse gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Mayen, 01.07.2026.
Über das Vermögen RDD Trans GmbH & Co. KG, Am Neutor 10, 56727 Mayen (AG Koblenz HRA 22602), vertreten durch die RDD Trans Verwaltungs GmbH, Hauptstr. 10A, 56295 Kerben, (persönlich haftende Gesellschafterin), diese vertreten durch den Dorel Daniel Radulescu, c/o RDD Trans Verwaltungs-GmbH, Hauptstr. 10a, 56295 Kerben (Geschäftsführer), wird am 01.07.2026 um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nada Nasser, Schlossstraße 1, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/133 28 90, Fax: 0261 / 133 27 90, E-Mail: www.kkn.law., Internet: www.kreplin-partner.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 07.08.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber der Insolvenzverwalterin mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 25.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO);
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO);
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO);
* Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden keine Anträge oder Erklärungen bis zum Stichtag abgegeben, so gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.
Der Verwalter wird mit der Durchführung der Zustellung der beiden verfahrenseinleitenden Beschlüsse gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Mayen, 01.07.2026.