Insolvenzbekanntmachung

RCOM Property GmbH

München

Das Amtsgericht München hat zur RCOM Property GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.10.2026, Aktenzeichen 1542 IN 1425/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1542 IN 1425/24
Registerbezug
München, HRB 271724
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
19.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

1542 IN 1425/24

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

RCOM Property GmbH, Stahlgruberring 20, 81829 München, vertreten durch den Geschäftsführer Jacobs Sascha Patrick
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 271724
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Planer & Kollegen GmbH

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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

Zustimmung zum notariellen Kaufvertrag vom 25.09.2026 (UVZ Nr. K 3077/2026 des Notars Rainer Krick, München) über die Veräußerung des Grundbesitzes der Schuldnerin, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts München von Grasbrunn Blatt 5055 (FlSt. 152/16 sowie 1/2 Miteigentumsanteil an FlSt. 152/17, Hohenbrunner Weg 9), an Herrn An¬ dreas Albert Schleicher und Frau Claudia Schleicher zu einem Kaufpreis von EUR 420.000,00.

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.11.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. §160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, §160 Abs.1 S.3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Einberufungsantrag nebst Begründung und weiterer Unterlagen ist für die Verfahrensbeteiligten zur Gerichtsakte einsehbar.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens