Forderungsprüfung
RB Hausbau und Planung GmbH
Bad Oeynhausen
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur RB Hausbau und Planung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.07.2019, Aktenzeichen 43 IN 881/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 881/18
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB HRB 9659
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.07.2019
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 881/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9659
eingetragenen RB Hausbau und Planung GmbH, Rolandstraße 7, 32547 Bad
Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert
Brinkmann, Rolandstraße 7, 32547 Bad Oeynhausen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 27.08.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 niedergelegt.
43 IN 881/18
Amtsgericht Bielefeld, 23.07.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 9659
eingetragenen RB Hausbau und Planung GmbH, Rolandstraße 7, 32547 Bad
Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert
Brinkmann, Rolandstraße 7, 32547 Bad Oeynhausen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 27.08.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 niedergelegt.
43 IN 881/18
Amtsgericht Bielefeld, 23.07.2019