Forderungsprüfung

Rath , Sebastian

Reilingen

Das Amtsgericht Mannheim hat zur Rath , Sebastian eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.07.2026, Aktenzeichen 1 IN 2042/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
1 IN 2042/24
Registerbezug
Mannheim, HRB 744225
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
20.07.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

1 IN 2042/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sebastian Rath, geboren am 13.11.1985, Uhlandstraße 28, 68799 Reilingen
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schüssler Pöschke Schnarr Odenwälder Günthert, Bismarckstraße 4/II, 69469 Weinheim, Gz.: 5056/23 M01

1. Die Prüfung der bis 13.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 17.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens