Eröffnung des Verfahrens

RASH GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur RASH GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2026, Aktenzeichen 810 IN 179/24 R-5-6.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 179/24 R-5-6
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 126378
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
18.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

810 IN 179/24 R: In dem Insolvenzverfahren RASH GmbH, Mainzer Landstraße 620, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126378),
vertreten durch:
Tak Bahadur Gurung, (Geschäftsführer), wurde am 17.09.2026 um 18:21 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Wolfram Feuerhake, Olkuszstraße 22, 65824 Schwalbach am Taunus, Tel.: 06196/ 90 28 98, Fax: 06196/ 90 28 97, E-Mail: rechtsanwalt@feuerhake.de, Internet: www.feuerhake.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 17.09.2026

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