Forderungsprüfung
RapidLog GmbH
Küps
Das Amtsgericht Coburg hat zur RapidLog GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen IN 185/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 185/24
- Registerbezug
- Coburg, HRB 7184
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 185/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RapidLog GmbH, Röthenstraße 7, 96328 Küps, vertreten durch den Geschäftsführer Janke Alexander Werner
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 7184
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RapidLog GmbH, Röthenstraße 7, 96328 Küps, vertreten durch den Geschäftsführer Janke Alexander Werner
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 7184
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026