Eröffnung des Verfahrens

Rainbow International SMS GmbH

Lutherstadt Wittenberg

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat über das Vermögen der Rainbow International SMS GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 16.01.2020, Aktenzeichen 2 IN 237/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 237/19
Registerbezug
Stendal, HRB 25228
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
16.01.2020
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

2 IN 237/19: Über das Vermögen der Rainbow International SMS GmbH,
Dobschützstraße 1, 06886 Lutherstadt Wittenberg (AG Stendal, HRB 25228), vertr.
d.: Maryna Poslavska, Rebstockweg 11, 06886 Lutherstadt Wittenberg,
(Geschäftsführerin), ist am 16.01.2020 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Kauffrau Dorit Schwamberger,
Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle, Tel.: 0345/530490, Fax: 0345/5304926.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.02.2020 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 17.03.2020, 10:10 Uhr, Saal 112,
Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und
zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· die Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

· sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179;

302 InsO)

Hinweise:

· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

· Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie
die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in
den Büroräumen der Insolvenzverwalterin zur Einsicht der Beteiligten aus.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.01.2020

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens