Sicherungsmaßnahme
Rafter Investment and Development GmbH
Bielefeld
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Rafter Investment and Development GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.08.2025, Aktenzeichen 43 IN 802/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 802/25
- Registerbezug
- Bielefeld, HRB 39942
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Birte Meister
- Im Handelsregister seit
- 2010
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Erwerb, die Entwicklung oder Erstellung, Vermietung, Vermittlung und Veräußerung von Grundstücken und Immobilien jeder Art sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder Unternehmen mit anderem Unternehmensgegenstand neu zu errichten, bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen, sowie Zweigniederlassungen zu erric …
- Branchenindikator
- Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 802/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 39942 eingetragenen Rafter Investment and Development GmbH, Gadderbaumer Str. 19 a, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Spirovski, Gadderbaumer Str. 19a, 33602 Bielefeld
Geschäftszweig: Der Erwerb, die Entwicklung oder Erstellung, Vermietung, Vermittlung und Veräußerung von Grundstücken und Immoblien jeglicher Art sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
ist am 28.08.2025, um 14:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 802/25
Amtsgericht Bielefeld, 28.08.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 39942 eingetragenen Rafter Investment and Development GmbH, Gadderbaumer Str. 19 a, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Spirovski, Gadderbaumer Str. 19a, 33602 Bielefeld
Geschäftszweig: Der Erwerb, die Entwicklung oder Erstellung, Vermietung, Vermittlung und Veräußerung von Grundstücken und Immoblien jeglicher Art sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
ist am 28.08.2025, um 14:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 802/25
Amtsgericht Bielefeld, 28.08.2025