Insolvenzbekanntmachung
Radzanowski, Manuela
Recklinghausen
Das Amtsgericht Bochum hat zur Radzanowski, Manuela eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.10.2026, Aktenzeichen 80 IN 693/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 693/26
- Registerbezug
- Recklinghausen, HRA 3493
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 693/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Manuela Radzanowski geborene Lenske, geboren am 01.01.1966, Alte Grenzstraße 190, 45663 Recklinghausen, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Recklinghausen unter HRA 3493 eingetragenen Firma Glas & Gebäudereinigung Radzanowski e.K.
hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 3 S. 1 InsO):
In meiner Eigenschaft als Insolvenzverwalterin zeige ich an, dass ich den Neuerwerb aus der selbständigen Tätigkeit im Bereich Glas- und Gebäudereinigung mit Insolvenzeröffnung aus der Insolvenzbeschlagnahme unter Berücksichtigung des § 35 Abs. 2 InsO frei gebe. Das Vermögen aus dieser Tätigkeit gehört somit nicht zur Insolvenzmasse. Ansprüche aus dieser Tätigkeit können nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
Die Schuldnerin wurde hierüber mit Schreiben vom 20.08.2026 in Kenntnis gesetzt."Das Insolvenzgericht hat die Wirksamkeit der Freigabeerklärung und die Zulässigkeit des Veröffentlichungstextes nicht geprüft!
80 IN 693/26
Amtsgericht Bochum, 24.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Manuela Radzanowski geborene Lenske, geboren am 01.01.1966, Alte Grenzstraße 190, 45663 Recklinghausen, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Recklinghausen unter HRA 3493 eingetragenen Firma Glas & Gebäudereinigung Radzanowski e.K.
hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 3 S. 1 InsO):
In meiner Eigenschaft als Insolvenzverwalterin zeige ich an, dass ich den Neuerwerb aus der selbständigen Tätigkeit im Bereich Glas- und Gebäudereinigung mit Insolvenzeröffnung aus der Insolvenzbeschlagnahme unter Berücksichtigung des § 35 Abs. 2 InsO frei gebe. Das Vermögen aus dieser Tätigkeit gehört somit nicht zur Insolvenzmasse. Ansprüche aus dieser Tätigkeit können nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
Die Schuldnerin wurde hierüber mit Schreiben vom 20.08.2026 in Kenntnis gesetzt."Das Insolvenzgericht hat die Wirksamkeit der Freigabeerklärung und die Zulässigkeit des Veröffentlichungstextes nicht geprüft!
80 IN 693/26
Amtsgericht Bochum, 24.10.2026