Forderungsprüfung
Rados Transport & Logistik GmbH
Neufahrn
Das Amtsgericht Landshut hat zur Rados Transport & Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.08.2026, Aktenzeichen IN 137/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 137/22
- Registerbezug
- München, HRB 228830
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 10.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 137/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rados Transport & Logistik GmbH, Mintraching, Neufahrner Straße 14, 85375 Neufahrn, vertreten durch die Geschäftsführerin Radosavljevic Slavica
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 228830
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 10.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16 - 18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 10.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rados Transport & Logistik GmbH, Mintraching, Neufahrner Straße 14, 85375 Neufahrn, vertreten durch die Geschäftsführerin Radosavljevic Slavica
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 228830
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 10.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16 - 18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 10.08.2026