Eröffnung des Verfahrens
RacePM GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der RacePM GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 22.04.2026, Aktenzeichen 810 IN 935/25 R-5-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 935/25 R-5-9
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 135698
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 22.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 935/25 R-5-9 Am 09.04.2026 um 12:46 Uhr ist das Insolvenzverfahren RacePM GmbH, Darmstädter Landstraße 116/4, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135698),
vertreten durch:
Kasim Kacaopor, Engerthstraße 141/22, 1020 Wien, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 22.06.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 06.07.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.04.2026
vertreten durch:
Kasim Kacaopor, Engerthstraße 141/22, 1020 Wien, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 22.06.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 06.07.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.04.2026