Forderungsprüfung
Raab EDV Ausstattung GmbH
Würzburg
Das Amtsgericht Würzburg hat zur Raab EDV Ausstattung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.03.2025, Aktenzeichen IN 204/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 204/19
- Registerbezug
- Würzburg, HRB 5465
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 204/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Raab EDV Ausstattung GmbH, Herta-Mannheimer-Weg 15b, 97084 Würzburg, vertreten durch den Gesellschafter Freistaat Bayern
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5465
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 19.03.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Raab EDV Ausstattung GmbH, Herta-Mannheimer-Weg 15b, 97084 Würzburg, vertreten durch den Gesellschafter Freistaat Bayern
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5465
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 19.03.2025