Aufhebung des Verfahrens

R I M Industriemontage GmbH

Duisburg

Das Amtsgericht Duisburg hat zur R I M Industriemontage GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen 60 IN 76/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
60 IN 76/21
Registerbezug
Duisburg, HRB 30615
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.09.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Mark Steh
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 76/21

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30615 eingetragenen R I M Industriemontage GmbH, Am Handwerkshof 4, 47269 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karlo Rokov, Düsseldorfer Landstr. 258 , 47259 Duisburg

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Mark Steh, Königstr. 88, 47198 Duisburg

wird heute, am 23.09.2026, um 8:59 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

60 IN 76/21
Amtsgericht Duisburg, 23.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme