Sicherungsmaßnahme
R & F Verkauf GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur R & F Verkauf GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.01.2024, Aktenzeichen 67g IN 7/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 7/24
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 147722
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 18.01.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Oliver Dankert
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 7/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147722 eingetragenen R & F Verkauf GmbH, Berner Heerweg 372, 22159 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reza Faryammanesh,
Geschäftszweig: Führung von Kioskbetrieben sowie der Handel mit den dort üblichen Waren
ist am 17.01.2024, um 14:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Dankert, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 7/24
Amtsgericht Hamburg, 17.01.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147722 eingetragenen R & F Verkauf GmbH, Berner Heerweg 372, 22159 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reza Faryammanesh,
Geschäftszweig: Führung von Kioskbetrieben sowie der Handel mit den dort üblichen Waren
ist am 17.01.2024, um 14:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Dankert, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 7/24
Amtsgericht Hamburg, 17.01.2024