Insolvenzbekanntmachung

R & B UG (haftungsbeschränkt)

Mainz-Kastel

Das Amtsgericht Wiesbaden hat zur R & B UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.11.2021, Aktenzeichen 10 IN 55/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 55/21
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 30150
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
25.11.2021
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlichungstext

10 IN 55/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R & B UG (haftungsbeschränkt), Ludwig-Wolker-Straße 2a, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 30150), vertr. d.: 1. Ferid Rosic (ehem. Geschäftsführer, verstr. am 09.07.2020), (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Helmut Merken, Kaiserstraße 9, 52249 Eschweiler, (Nachlasspfleger), wird die Insolvenzverwalterin auf eigenen Antrag aus ihrem Amt entlassen. Zum neuen Insolvenzverwalter wird bestimmt:

Rechtsanwalt Gregor Braun, Steubenstraße 5, 65189 Wiesbaden.

Der nun eingesetzte Insolvenzverwalter ist bereit und geeignet, das Amt zu übernehmen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden oder dem Landgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 22.11.2021

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens