Forderungsprüfung
Qwali GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Qwali GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.04.2026, Aktenzeichen 1508 IN 915/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 915/24
- Registerbezug
- München, HRB 184848
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1508 IN 915/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Qwali GmbH, c/o Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Ottostraße 4, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Barmettler Urs
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 184848
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.05.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Qwali GmbH, c/o Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Ottostraße 4, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Barmettler Urs
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 184848
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.05.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.04.2026