Sicherungsmaßnahme

Quun Equipment Handel UG (haftungsbeschränkt)

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Quun Equipment Handel UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.07.2025, Aktenzeichen 67g IN 232/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 232/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 167971
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
25.07.2025
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Moritz-K. Polonius
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit Schutzausrüstung, Medizinprodukten, Arztbedarf und Zahnarztbedarf

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 232/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 167971 eingetragenen Quun Equipment Handel UG (haftungsbeschränkt), Ottenser Hauptstraße 27, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ansa Gulshen Rana

Geschäftszweig: Handel mit Schutzausrüstung, Medizinprodukten, Arztbedarf und Zahnarztbedarf

ist am 24.07.2025, um 16:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Moritz-K. Polonius, Osterbekstraße 90b, 22083 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 232/25
Amtsgericht Hamburg, 24.07.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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