Eröffnung des Verfahrens
Quissenz GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der Quissenz GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 810 IN 240/26 Q-5-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 240/26 Q-5-9
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 126067
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 20.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 240/26 Q-5-9 Am 15.10.2026 um 09:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Quissenz GmbH, Gluckstraße 18, 60318 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 126067), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 28.12.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 11.01.2027 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.10.2026
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 28.12.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 11.01.2027 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.10.2026