Sicherungsmaßnahme
Quillanz GmbH
Krefeld
Das Amtsgericht Krefeld hat zur Quillanz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.12.2025, Aktenzeichen 500 IN 419/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 500 IN 419/25
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 20679
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Niering
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 419/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 20679 eingetragenen Quillanz GmbH, Untergath 24, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Serkan Polat, Vennheide 7 , 47877 Willich
Geschäftszweig: Bau- und Renovierungsarbeiten ! Generalbauunternehmung
ist am 23.12.2025, um 12:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
500 IN 419/25
Amtsgericht Krefeld, 23.12.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 20679 eingetragenen Quillanz GmbH, Untergath 24, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Serkan Polat, Vennheide 7 , 47877 Willich
Geschäftszweig: Bau- und Renovierungsarbeiten ! Generalbauunternehmung
ist am 23.12.2025, um 12:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
500 IN 419/25
Amtsgericht Krefeld, 23.12.2025