Sicherungsmaßnahme

QuBaS GmbH

Merchweiler

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur QuBaS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.03.2026, Aktenzeichen 103 IN 72/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
103 IN 72/25
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 15213
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
17.03.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2005
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Das Ausräumen und Entrümpeln von Häusern, die Durchführung von Gartenarbeiten, Baustoffanlieferungen und die Durchführung und Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 72/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15213 eingetragenen QuBaS GmbH, Auf Pfuhlst 21 , 66589 Merchweiler, frühere Anschrift: Hauptstraße 300c, 66589 Merchweiler,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Viktoria Wolff,

Geschäftszweig: Die Durchführung von Hausmeistertätigkeiten

sind die am 23.01.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 17.03.2026 aufgehoben worden.

103 IN 72/25
Saarbrücken, 17.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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