Sicherungsmaßnahme
Quantus Systems GmbH
Bünde
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Quantus Systems GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.12.2025, Aktenzeichen 43 IN 1136/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 1136/25
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 20287
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Justus von Buchwaldt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1136/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 20287 eingetragenen Quantus Systems GmbH, Rembrandtstr. 9, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Hegyi, Rembrandtstr. 9, 32257 Bünde
Geschäftszweig: Die Erstellung, Umsetzung, Abwicklung und Beratung von und bei LED-Projekten
ist am 19.12.2025, um 16:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Bahnhofstraße 56, 32257 Bünde bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 1136/25
Amtsgericht Bielefeld, 19.12.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 20287 eingetragenen Quantus Systems GmbH, Rembrandtstr. 9, 32257 Bünde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Hegyi, Rembrandtstr. 9, 32257 Bünde
Geschäftszweig: Die Erstellung, Umsetzung, Abwicklung und Beratung von und bei LED-Projekten
ist am 19.12.2025, um 16:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Bahnhofstraße 56, 32257 Bünde bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 1136/25
Amtsgericht Bielefeld, 19.12.2025