Sicherungsmaßnahme

qorton Compliance GmbH

Krefeld

Das Amtsgericht Krefeld hat zur qorton Compliance GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.03.2026, Aktenzeichen 500 IN 45/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 45/26
Registerbezug
Krefeld, HRB 17637
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.03.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Astrid Eden
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Erbringung von Beratungs-, Prüfungs- und Bestätigungsdienstleistungen sowie die Lösungsentwicklung als externer Berater für Datenschutz.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 45/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17637 eingetragenen qorton Compliance GmbH, Europark Fichtenhain A 4, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Niklas Koenig, Am Marienheim 3, 47918 Tönisvorst

Geschäftszweig: Die Erbringung von Beratungs-, Prüfungs- und Bestätigungsdienstleistungen sowie die Lösungsentwicklung als externer Berater für Datenschutz.

ist am 20.03.2026, um 14:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Astrid Eden, Schillerstraße 58, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

500 IN 45/26
Amtsgericht Krefeld, 20.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
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