Forderungsprüfung
Q-Betriebsleitung GmbH
Kassel
Das Amtsgericht Kassel hat zur Q-Betriebsleitung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.07.2026, Aktenzeichen 666 IN 140/25 e.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 140/25 e
- Registerbezug
- Kassel, HRB 16305
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 01.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.002 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Übernahme und Durchführung der Betriebsleitung für Taxi- und Mietwagenunternehmen.
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Q-Betriebsleitung GmbH, Christian-Reul-Str 12, 34121 Kassel (AG Kassel, HRB 16305), vertreten durch: Atif Qayyum, als GF, Hans-Römhild-Straße 40, 34128 Kassel,
wird angeordnet, dass der Geschäftsführer der Schuldnerin, Atif Qayyum, die folgenden Unterlagen zum unten genannten Termin mitzubringen hat:
1. Ausgangsrechnungen
Um den Forderungseinzug durchführen zu können, werden die nicht beglichenen Ausgangsrechnungen benötigt. Der Geschäftsführer teilte der Insolvenzverwalterin mündlich mit, es seien Forderungen in sechsstelliger Höhe nicht beglichen; diese müssten bei den Drittschuldnern eingefordert werden. Es handelt sich um folgende Drittschuldner: a. Herr Atif Qayyum b. Herr Farukh Qayyum c. Frau Faiza Qayyum d. Herr Markus Semmelroth
2. Lohnunterlagen
Damit die Insolvenzverwalterin ihren Mitwirkungspflichten im Rahmen der von der Deutschen Rentenversicherung geplanten Betriebsprüfung nachkommen kann, benötigt diese die Lohnunterlagen des Unternehmens seit dem 1. Januar 2022.
Des Weiteren wird angeordnet - sollten etwaige der zuvor genannten Unterlagen nicht auffindbar/beschaffbar sein -, dass der Geschäftsführer der Schuldnerin zu Protokoll des Gerichts an Eides statt versichert, dass er die von ihm verlangten Unterlagen tatsächlich nicht hat bzw. nicht auffinden kann.
Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers der Schuldnerin angeordnet.
Termin zur Abgabe der Unterlagen sowie der eidesstattlichen Versicherung gemäß §§ 98, 101 Abs. 1 Satz 1, 2 InsO wird bestimmt auf
Dienstag, 11.08.2026, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel
Hinweis: Sollte der Geschäftsführer der Schuldnerin die erforderlichen Unterlagen bereits vor dem Termin vollständig an den Insolvenzverwalter übergeben haben, so erfolgt die Aufhebung des obigen Termins mit gesondertem Beschluss.
Amtsgericht Kassel, 30.06.2026
wird angeordnet, dass der Geschäftsführer der Schuldnerin, Atif Qayyum, die folgenden Unterlagen zum unten genannten Termin mitzubringen hat:
1. Ausgangsrechnungen
Um den Forderungseinzug durchführen zu können, werden die nicht beglichenen Ausgangsrechnungen benötigt. Der Geschäftsführer teilte der Insolvenzverwalterin mündlich mit, es seien Forderungen in sechsstelliger Höhe nicht beglichen; diese müssten bei den Drittschuldnern eingefordert werden. Es handelt sich um folgende Drittschuldner: a. Herr Atif Qayyum b. Herr Farukh Qayyum c. Frau Faiza Qayyum d. Herr Markus Semmelroth
2. Lohnunterlagen
Damit die Insolvenzverwalterin ihren Mitwirkungspflichten im Rahmen der von der Deutschen Rentenversicherung geplanten Betriebsprüfung nachkommen kann, benötigt diese die Lohnunterlagen des Unternehmens seit dem 1. Januar 2022.
Des Weiteren wird angeordnet - sollten etwaige der zuvor genannten Unterlagen nicht auffindbar/beschaffbar sein -, dass der Geschäftsführer der Schuldnerin zu Protokoll des Gerichts an Eides statt versichert, dass er die von ihm verlangten Unterlagen tatsächlich nicht hat bzw. nicht auffinden kann.
Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers der Schuldnerin angeordnet.
Termin zur Abgabe der Unterlagen sowie der eidesstattlichen Versicherung gemäß §§ 98, 101 Abs. 1 Satz 1, 2 InsO wird bestimmt auf
Dienstag, 11.08.2026, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel
Hinweis: Sollte der Geschäftsführer der Schuldnerin die erforderlichen Unterlagen bereits vor dem Termin vollständig an den Insolvenzverwalter übergeben haben, so erfolgt die Aufhebung des obigen Termins mit gesondertem Beschluss.
Amtsgericht Kassel, 30.06.2026