Sicherungsmaßnahme
Q 1 First Quality Catering GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Q 1 First Quality Catering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2020, Aktenzeichen 70a IN 79/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 79/20
- Registerbezug
- Köln, HRB HRB 53476
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.04.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Niering
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 79/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 53476 eingetragenen Q 1
First Quality Catering GmbH, Hansekai 3, 50735 Köln, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Bernd Quabach, Via Campagnora 16, CHE-6918 Figino
ist am 03.04.2020, um 14:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering,
Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 79/20
Amtsgericht Köln, 03.04.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 53476 eingetragenen Q 1
First Quality Catering GmbH, Hansekai 3, 50735 Köln, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Bernd Quabach, Via Campagnora 16, CHE-6918 Figino
ist am 03.04.2020, um 14:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering,
Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 79/20
Amtsgericht Köln, 03.04.2020