Insolvenzbekanntmachung
Pylon Bau-und Ingenieurgesellschaft mbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Pylon Bau-und Ingenieurgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.08.2021, Aktenzeichen 36p IN 2756/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36p IN 2756/19
- Registerbezug
- Berlin, HRB 27092
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 26.08.2021
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
36p IN 2756/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pylon Bau- und Ingenieurgesellschaft mbH, Thomasiusstraße 6, 06110 Halle,
- vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Schulze
Amtsgericht Stendal - HRB 27092
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 23.8.2021 wird zur Beschlussfassung der besonderen Gläubigerversammlung zur
Zustimmung zur Einlegung einer Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 6.8.2021 - 32 O 119/20 in dem Rechtsstreit mit der Blue Alstonia Property GmbH und zu Verhandlungen sowie zum Abschluss eines Vertrages über die Finanzierung der weiteren Kosten des Rechtsstreits zu marktüblichen Preisen mit einem Prozesskostenfinanzierer
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.09.2021 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.08.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pylon Bau- und Ingenieurgesellschaft mbH, Thomasiusstraße 6, 06110 Halle,
- vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Schulze
Amtsgericht Stendal - HRB 27092
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 23.8.2021 wird zur Beschlussfassung der besonderen Gläubigerversammlung zur
Zustimmung zur Einlegung einer Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 6.8.2021 - 32 O 119/20 in dem Rechtsstreit mit der Blue Alstonia Property GmbH und zu Verhandlungen sowie zum Abschluss eines Vertrages über die Finanzierung der weiteren Kosten des Rechtsstreits zu marktüblichen Preisen mit einem Prozesskostenfinanzierer
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.09.2021 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.08.2021