Forderungsprüfung

pxMEDIA.de GmbH

Rostock

Das Amtsgericht Rostock hat zur pxMEDIA.de GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 60 IN 148/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rostock
Aktenzeichen
60 IN 148/26
Registerbezug
Rostock, HRB 13614
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
05.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Betrieb einer Werbeagentur, die Dienstleistungen in der Werbebranche erbringt. Abgedeckt werden die Bereiche Webdesign, mit der Erstellung und Optimierung von Webseiten, dem Hosting und der Beratung und Durchführung von Onlinemarketing-Kampagnen im Bereich Suchmaschinenmarketing und Socialmedia. Gegenstand ist auch das Printdesign mit der Gestaltung von Printprodukten, sowie die Beauftragung d …

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

60 IN 148/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

PX Abwicklungs GmbH, Tannenweg 22m, 18059 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Selck
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 13614
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 - 16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 30.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 05.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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