Sicherungsmaßnahme
Pure Comfort GmbH
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Pure Comfort GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.10.2025, Aktenzeichen 43 IN 767/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 767/25
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 17678
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Frank Schorisch
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 767/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17678 eingetragenen Pure Comfort GmbH, Ortsiekerweg 68, 32049 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Raffael Schaak
Geschäftszweig: Der Handel, die Übernahme von Dienstleistungen, Service und Planung in den Bereichen Kälte- und Klimatechnik
ist am 09.10.2025, um 15:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Schorisch, Berliner Straße 3, 32052 Herford bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 767/25
Amtsgericht Bielefeld, 09.10.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17678 eingetragenen Pure Comfort GmbH, Ortsiekerweg 68, 32049 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Raffael Schaak
Geschäftszweig: Der Handel, die Übernahme von Dienstleistungen, Service und Planung in den Bereichen Kälte- und Klimatechnik
ist am 09.10.2025, um 15:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Schorisch, Berliner Straße 3, 32052 Herford bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 767/25
Amtsgericht Bielefeld, 09.10.2025