Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Püschmann Finanz- & Versicherungsmakler GmbH
Gera
Das Amtsgericht Gera hat zur Püschmann Finanz- & Versicherungsmakler GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 8 IN 190/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Gera
- Aktenzeichen
- 8 IN 190/26
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 503881
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 20.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
8 IN 190/26
In dem Verfahren über den Antrag d. Püschmann Finanz- & Versicherungsmakler GmbH, Laasener Straße 24, 07545 Gera, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Püschmann
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 503881
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Bernd Krumbholz, Johannisstraße 4, 07545 Gera, für die Tätigkeit als vorl. Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Vergütung insgesamt
Auslagen
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Auslagen insgesamt
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 18.09.2026 und richtet sich nach § 63 Abs. 1, 3 InsO i.V.m. § 11 InsVV.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 19.10.2026
In dem Verfahren über den Antrag d. Püschmann Finanz- & Versicherungsmakler GmbH, Laasener Straße 24, 07545 Gera, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Püschmann
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 503881
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Bernd Krumbholz, Johannisstraße 4, 07545 Gera, für die Tätigkeit als vorl. Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Vergütung insgesamt
Auslagen
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Auslagen insgesamt
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 18.09.2026 und richtet sich nach § 63 Abs. 1, 3 InsO i.V.m. § 11 InsVV.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 19.10.2026