Schlusstermin
PTS Jena GmbH
Jena
Das Amtsgericht Heidelberg hat zur PTS Jena GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.09.2026, Aktenzeichen 80 IN 478/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Heidelberg
- Aktenzeichen
- 80 IN 478/17
- Registerbezug
- Jena, HRB 203308
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 10.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
80 IN 478/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PTS Jena GmbH, Löbstedter Straße 41, 07749 Jena, vertreten durch den Geschäftsführer Henry Hornhauer
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 203308
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 24.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PTS Jena GmbH, Löbstedter Straße 41, 07749 Jena, vertreten durch den Geschäftsführer Henry Hornhauer
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 203308
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 24.08.2026