Forderungsprüfung
PSR-Services UG (haftungsbeschränkt)
Wolnzach
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur PSR-Services UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen IN 16/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 16/25
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 8627
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 27.08.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
IN 16/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PSR-Services UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d.GF, Mozartstraße 22, 85283 Wolnzach, vertreten durch die Geschäftsführerin Reichenstetter Monika
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 8627
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Espenhain & Espenhain, Rechtsanwälte PartGmbB, Dornierstraße 12, 93049 Regensburg, Gz.: 410-24/SE/mue
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 27.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PSR-Services UG (haftungsbeschränkt), vertr.d.d.GF, Mozartstraße 22, 85283 Wolnzach, vertreten durch die Geschäftsführerin Reichenstetter Monika
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 8627
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Espenhain & Espenhain, Rechtsanwälte PartGmbB, Dornierstraße 12, 93049 Regensburg, Gz.: 410-24/SE/mue
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 27.08.2026